Die Geschichte von Marnitz
Marnitz gehörte ursprünglich den Grafen von Dannenberg und wurde mit dem ganzen Amt Grabow an die Grafen von Schwerin verpfändet. In den Folgejahren kommt es zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Schwerin und den Markgrafen von Brandenburg. Durch Kauf erwirbt Herzog Albrecht II von Mecklenburg im Jahre 1358 die Grafschaft Schwerin, wodurch Marnitz mecklenburgisch wird.
Auch danach kommt es noch zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Brandenburgern um die Burg und das Land Marnitz. Dabei werden die Mecklenburger besonders von den Brüdern Reimar, Johann und Helmold von Plessen unterstützt, die helfen, die Burg 1371 zurückzuerobern. Die von Plessen werden belohnt, indem sie in den Pfandbesitz von Marnitz kommen. Den Plessen gelingt es, trotz aller Fehden und Räubereien über die Landesgrenzen hinweg, Marnitz für die Mecklenburger zu sichern. Wie lange die Plessen im Besitz des Pfandes sind, ist nicht überliefert.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts sind an deren Stelle die von Bülow in Marnitz nachweisbar. Den Bülows gelingt es jedoch nicht, die Belehnung erblich vom Herzog absichern zu lassen. Nach dem Aussterben des letzten Lehnträgers aus der Familie der Bülows werden Gut und Amt Marnitz durch die Herzöge von den Erben eingelöst, wodurch Marnitz endgültig zum Domanium kommt.
Die Symbolik der für die Entwicklung von Marnitz bedeutenden Familien von Plessen und von Bülow wurde in das Gemeindewappen übernommen.
Die von Plessen führten in Gold einen schwarzen Stier, die von Bülow in Blau 14 (4, 4, 3, 2, 1) goldene Kugeln. Da die Plessen die ältere in Marnitz ansässige Familie ist, nimmt deren Symbolik den größten Teil des Schildes ein, während die Symbolik der Bülows auf 5 (3, 2) Kugeln reduziert - in den weniger vornehmen Schildfuß - gesetzt wurde.
Als Blasonierung schlug die Gemeinde vor:
In Gold über blauem Schildfuß, darin fünf goldene (3,2) Kugeln, ein schwarzer Stier.
Der Entwurf stammt von Herrn Karl-Heinz Steinbruch, Schwerin.
Das Wappen wurde der Gemeinde am 08.05.2000 durch den Innenminister des Landes übergeben.